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Kreisschulungszentrum
Im Kreisschulungszentrum (KSZ) des Kreises Groß-Gerau werden alle Lehrgänge für die Feuerwehren, die auf Kreisebene erforderlich sind zentral angeboten.
Ergänzend zu den Lehrgängen erfolgen Seminare, Unterweisungen und Schulungen für alle Einsatzkräfte der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes.
Durch die Lage in der Kreismitte, ist der Standort für alle Teilnehmer*innen ideal zu erreichen.
Unser Kreisschulungszentrum
Mit einem Hörsaal, einem Schulungsraum, der multifunktionell zu nutzen ist, Büro- und Besprechungsräume sowie einer großen Küche ist das KSZ bestens für alle Belange aufgestellt. Ergänzend steht für die praktische Ausbildung mit Übungsflächen, Hydrantensystemen, Innenangriffscontainer und Übungsturm sowie eine Vielzahl an technischen Geräten zur Verfügung, damit eine realitätsnahe Ausbildung angeboten werden kann.
Die kreiseigene Atemschutzübungsstrecke, ein Ausbildungslager für die umfangreiche Ausrüstung sowie ein weiteres Lager und ein Büro für die Kreisjugendfeuerwehr vervollständigen das KSZ.
Unsere Lehrgänge 2024
Lehrgang „Truppmann Teil I – Grundausbildung“
mit integriertem Erste-Hilfe-Kurs
Ziel der Truppmannausbildung Teil I ist die Befähigung zur Übernahme
von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in
Truppmannfunktion unter Anleitung.
Lehrgangsorganisation, Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde Gerätekunde: (Persönliche Ausrüstung, Löschgeräte, Schläuche, Armaturen, Rettungsgeräte, Geräte für die einfache Technische Hilfeleistung & sonstige Geräte), Rettung, Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, Verhalten bei Gefahr, Unfallversicherung & Leistungsnachweis (Prüfung)
- Mindestalter 17 Jahre
oder
- Mindestalter 16 Jahre
- Zugehörigkeit der Jugendfeuerwehr von mind. 2 Jahre
- Nachweis über die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr
- Schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Lehrgang
- und Zustimmung durch den Leiter der Feuerwehr
Die Dauer des Lehrgangs beträgt mindestens 70 Stunden aus Theorie und Praxis. Diese werden auf vier Wochenenden verteilt. An den ersten zwei Wochenenden wird der Lehrgang freitags, samstags und sonntags (Erste-Hilfe-Kurs) abgehalten. Am dritten und vierten Wochenende nur noch freitags und samstags.
Die Zulassung zur Teilnahme am Lehrgang erfolgt unter Vorlage der Einberufung am ersten Lehrgangstag eine halbe Stunde vor Lehrgangsbeginn
Lehrgang „Truppführer“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach
Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.
Lehrgangsorganisation, Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, ABC-Gefahrstoffe, Brandsicherheitswachdienst und Leistungsnachweis (Prüfung).
- Truppmann Teil I – Grundausbildung
- die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann (2 Jahre) ab bestandener Prüfung Truppmann Teil I
- Achtung gemäß FwDV 2 keine Verkürzung der Standortausbildung auf 1 Jahr möglich!
Empfehlung: Sprechfunkausbildung und Atemschutzgeräteträger-ausbildung
Die Dauer des Lehrgangs beträgt mindestens 35 Stunden aus Theorie und Praxis. Diese werden auf vier Wochenenden verteilt. An den ersten drei Wochenenden wird der Lehrgang freitags und samstags abgehalten. Am letzten Wochenende nur noch Samstags.
Die Zulassung zur Teilnahme am Lehrgang erfolgt unter Vorlage der Einberufung am ersten Lehrgangstag eine halbe Stunde vor Lehrgangsbeginn
Lehrgang „Sprechfunker“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten
mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsorganisation, Rechtliche Grundlagen, Physikalischtechnische
Grundlagen, Sprechfunkbetrieb, Kartenkunde und Leistungsnachweis (Prüfung).
- Truppmann Teil I – Grundausbildung
- Niederschrift über die förmliche Verpflichtung
(Eine Verpflichtung ist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich!)
Die Dauer des Lehrgangs beträgt mindestens 16 Stunden aus Theorie und Praxis. Diese werden auf eine Woche verteilt. Der Lehrgang findet donnerstags, freitags, samstags und sonntags statt.
Die Zulassung zur Teilnahme am Lehrgang erfolgt unter Vorlage der Einberufung am ersten Lehrgangstag eine halbe Stunde vor Lehrgangsbeginn
Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsorganisation, Grundlagen der Atmung, Atemschutztauglichkeit, Atemgifte, Atemschutzeinsatzgrundsätze, Atemschutzgeräteeinsatz und Leistungsnachweis (Prüfung).
- Truppmann Teil I – Grundausbildung
- Mindestalter 18 Jahre
- G-26 III, ohne zeitliche Einschränkung; d.h. die Tauglichkeit ist für mindestens 3 Jahre bescheinigt
- Bei Beginn des Lehrganges darf die Bescheinigung nicht älter als ein drei Monate sein!
Empfehlung: Sprechfunkausbildung (siehe FwDV 2 + FwDV 7)
Die Dauer des Lehrgangs beträgt mindestens 25 Stunden aus Theorie und Praxis. Diese werden auf zwei Wochenenden verteilt. An dem ersten Wochenende wird der Lehrgang donnerstags, freitags und samstags abgehalten. Am letzten Wochenende nur noch freitags und samstags.
Die Zulassung zur Teilnahme am Lehrgang erfolgt unter Vorlage der Einberufung am ersten Lehrgangstag eine halbe Stunde vor Lehrgangsbeginn
Lehrgang „Maschinist“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen- mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen- und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Lehrgangsorganisation, Aufgabenbereiche, Löschfahrzeuge, Feuerlöschkreiselpumpen, Wasserförderung, Motorenkunde, Kraftbetriebene und sonstige Geräte, Rechtsgrundlagen und Leistungsnachweis (Prüfung).
- Truppmann Teil I – Grundausbildung
- Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann (2 Jahre) ab bestandener Prüfung Truppmann Teil I
- Achtung gemäß FwDV 2 keine Verkürzung der Standortausbildung auf 1 Jahr möglich!
- Fahrerlaubnis mind. der Klasse „B“ (siehe FwDV 2)
Die Dauer des Lehrgangs beträgt mindestens 35 Stunden aus Theorie und Praxis. Diese werden auf drei Wochenenden verteilt. An den ersten zwei Wochenenden wird der Lehrgang freitags, samstags und sonntags abgehalten. Am letzten Wochenende nur noch freitags und samstags
Die Zulassung zur Teilnahme am Lehrgang erfolgt unter Vorlage der Einberufung am ersten Lehrgangstag eine halbe Stunde vor Lehrgangsbeginn
Lehrgang „Technische Hilfeleistung - Verkehrsunfall“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.
Lehrgangsorganisation, Aufgaben der Feuerwehr, Physikalische Grundlagen, Hoch- und Tiefbauunfälle, Geräte für die Technische Hilfeleistung (Trenngeräte, Rettungsgeräte, Hydraulische Rettungsgeräte, Mehrzweckzüge, Hebegeräte, Geräte für Technische Hilfeleistungen auf oder an Gewässern, Abstützungen), Verkehrssicherungs- und Beleuchtungsgerät und Leistungsnachweis (Prüfung)
- Truppmann Teil I – Grundausbildung
- die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann (2 Jahre) ab bestandener Prüfung Truppmann Teil I
Die Dauer des Lehrgangs beträgt mindestens 35 Stunden aus Theorie und Praxis. Diese werden auf zwei Wochenenden verteilt. An dem ersten Wochenende wird der Lehrgang donnerstags, freitags und samstags abgehalten und am letzten Wochenende auch donnerstags, freitags und samstags.
Die Zulassung zur Teilnahme am Lehrgang erfolgt unter Vorlage der Einberufung am ersten Lehrgangstag eine halbe Stunde vor Lehrgangsbeginn
Seminar „Baustein A – Persönlichkeit und Führungsverhalten“
Das Fortbildungsseminar „Führungsbaustein A – Persönlichkeit und Führungsverhalten“
richtet sich an Feuerwehrangehörige mit abgeschlossenem Gruppenführerlehrgang oder
höherer Führungsverantwortung. Ziel ist die methodische Begünstigung einer Balance
zwischen den Handlungsfeldern Privatleben, Beruf und Feuerwehrdienst.
In dem Seminar reflektieren die Teilnehmenden ihre bisherige Führungserfahrung. Sie
hinterfragen ihr eigenes Handeln vor dem Hintergrund der gemachten praktischen
Erfahrungen im Feuerwehrdienst, im Beruf und in der Familie. Hierzu werden im Semin
- Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“
Der Lehrgang findet an zwei Tagen Online statt und an zwei Tagen in Präsenz.
Die Zulassung zur Teilnahme am Lehrgang erfolgt unter Vorlage der Einberufung am
ersten Lehrgangstag eine halbe Stunde vor Lehrgangsbeginn
Seminar „Baustein N – Führungsnachwuchskompetenz“
Das Fortbildungsseminar „Führungsnachwuchskompetenz“ richtet sich an Einsatzkräfte mit
abgeschlossener Truppführer-Ausbildung, die bislang noch nicht für einen
Gruppenführerlehrgang angemeldet sind. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zum
Gruppenführer kann die Teilnahme an dem Seminar nicht mehr erfolgen.
Das Seminar hat das Ziel, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern verschiedene und
grundlegende Aspekte des Führens näher zu bringen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
sollen in die Lage gebracht werden, zu hinterfragen, ob sie für eine Führungsausbildung
geeignet sind und diese für sie persönlich in Frage kommt.
- Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“
- Noch keine Anmeldung zum Lehrgang „Gruppenführer“
Der Lehrgang findet an zwei Tagen in Präsenz statt.
Die Zulassung zur Teilnahme am Lehrgang erfolgt unter Vorlage der Einberufung am
ersten Lehrgangstag eine halbe Stunde vor Lehrgangsbeginn
Downloads
Titel | Aktualisierungsdatum | Download |
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Stundenübersicht Baustein N 2024-1 | 8. Januar 2024 | Download |
Seminar „Boots- und Gerätekunde“
Folgende Inhalte werden beim Seminar gelehrt:
Bauformen von Wasserfahrzeugen und deren Fahrverhalten, Technische Beschreibung Alu-
Rettungsboot / Alu-Mehrzweckboot / Bootsanhänger, Transport auf Straßen, Herstellen der
Einsatzbereitschaft, Antriebskunde, Begriffe und Fachausdrücke, Bootsbeladung und deren
Sicherung, Schwimmlage
- Lehrgang „Maschinist“
- Führerschein der Klasse CE
Der Lehrgang findet an einem Samstagen in Präsenz statt.
Die Zulassung zur Teilnahme am Lehrgang erfolgt unter Vorlage der Einberufung am
ersten Lehrgangstag eine halbe Stunde vor Lehrgangsbeginn
Downloads
Titel | Aktualisierungsdatum | Download |
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Stundenübersicht Boots- und Gerätekunde | 20. Januar 2024 | Download |
Seminar „Technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung auf Bundeswasserstraßen“
Folgende Inhalte werden beim Seminar gelehrt:
Persönliches Sicherheitstraining, Wasserrettungseinsätze, Personenrettung,
Schiffsbaukunde, Gefahrguteinsätze im Bereich von Binnenschiffen, Arbeiten mit
Mehrzweckbooten, Sicherheit auf Bundeswasserstraßen, Boots- und Gerätekunde
- Abgeschlossener Lehrgang „Truppmannausbildung Teil I“
- Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“
- Lehrgang „Sprechfunker“
Der Lehrgang findet an drei Samstagen in Präsenz statt.
Die Zulassung zur Teilnahme am Lehrgang erfolgt unter Vorlage der Einberufung am
ersten Lehrgangstag eine halbe Stunde vor Lehrgangsbeginn
Downloads
Titel | Aktualisierungsdatum | Download |
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Stundenübersicht Technische Hilfeleistung Bundeswasserstraßen | 20. Januar 2024 | Download |